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Walk-in Closet Schweiz

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Deine Spende an Walk-in Closet ist zudem steuerlich abzugsfähig, das bestätigt der Eintrag von Walk-in Closet in die offizielle Spendenliste des Kanton Basel-Stadt hier.

Welchen Spendenbetrag du von deinen Steuern abziehen kannst, hängt von deinem Einkommen und deinem Steuerkanton ab. Einige Kantone verlangen einen Mindestbetrag pro Jahr (oft CHF 100.-). Du findest eine Übersicht über die kantonalen Regelungen hier. (Verantwortlich für die Aktualität und Inhalt ist der entsprechende Website-Anbieter. Aktuelle Auskunft gibt deine kantonale Steuerbehörde.)

 

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